Datenbank für Patentanwälte
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Werbeagentur Büdingen
Inh.: Michael Fischer e.K.
An der Saline 31
63654 Büdingen
Telefon: (0 60 42) 97 53 0
Fax: (0 60 42) 97 53 20
E-Mail: info@googeln.org
Internet: www.googeln.org
HRB : 4109/Friedberg
Gerichtsstand : Büdingen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF)
Patentanwalt, Patentanwälte ::
Der Patentanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege
Der Patentanwalt ist verpflichtet, die Rechtsordnung zu achten und vor Gericht keine Unwahrheiten vorzutragen. Genau wie der Rechtsanwalt darf auch er nicht tätig werden, wenn er in derselben Angelegenheit bereits die Gegenpartei beraten oder vertreten hat.
Voraussetzung für die Ausbildung zum Patentanwalt, die durch die Patentanwaltsordnung und die Patentanwaltsausbildungs- und prüfungsordnung geregelt ist, sind ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Studium sowie eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit. Nach Abschluss der Ausbildung und bestandener Prüfung zum Patentassessor muss sich dieser als Organ der Rechtspflege vereidigen und in die Liste der Patentanwälte eintragen lassen.
Was macht ein Patentanwalt?
Das Tätigkeitsgebiet des Patentanwaltes ist der gewerbliche Rechtsschutz, der Patente, Marken, Arbeitnehmererfinderrecht, Sortenschutzrecht, Lizenzrecht u.a. beinhaltet.
Mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs ist der Patentanwalt nicht berechtigt, Anträge vor ordentlichen Gerichten zu stellen, er darf lediglich Stellungnahmen für seine Mandanten abgeben. Nur in Ausnahmefällen, und zwar wenn kein Rechtsanwaltszwang vorliegt, ist der Patentanwalt in Verfahren vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem BGH vertretungsberechtigt. Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der Vertretung in Verfahren vor den Patent- und Markenämtern und vor dem Bundespatentgericht.
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